Familie und Beruf
Eltern und Kinder willkommen!
Zur Unterstützung junger Familien bietet der Studiengang eine professionelle Betreuung für die Kinder der Studierenden an. Ausgebildete Erzieher/Innen kümmern sich während der Lehrveranstaltungen um den Nachwuchs. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht mit Spielzeug und Schlafmöglichkeiten ausgestattet. Außerdem ist eine Kochstelle zum Aufwärmen von kleinen Mahlzeiten vorhanden. Die Parkanlage des Campusgeländes, die Nähe von Wald und Griebnitzsee laden zu kleinen Spaziergängen und Spielen an frischer Luft ein. Die Kinderbetreuung ist kostenlos, sie bedeutet für die Studierenden keinen finanziellen Mehraufwand.
Die Organisation der Betreuung übernehmen wir in Kooperation mit dem Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam.
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Flexibilität ist Trumpf
Der flexible Aufbau des Studiengangs gewährleistet eine machbare und lebensnahe Verbindung von Weiterbildung, Beruf und Familie. Die Möglichkeiten von Teilzeit- und Selbststudium machen den Studiengang alltagstauglich. Wer das Selbststudium bevorzugt, kann das E-Learning - Angebot des Studiengangs nutzen. Auf der universitätsinternen Internetplattform "Moodle" bieten die Professoren und Dozenten Lehrmaterialien und Tests zur Überprüfung der Lehrinhalte an. Bis zu 50 % der Pflichtmodule können auf diese Weise von zuhause aus erledigt werden. Die Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen ist begrenzt.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Spezialisierungen im Beruf werden immer wichtiger: Das Masterprogramm trägt dem Rechnung, so dass bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung nicht nur der Grad des LL.M. verliehen wird, sondern auch der theoretische Teil der Prüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht als bestanden gilt, soweit neben den Masterprüfungen weitere Klausuren bestanden werden:
Die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) für den Fachanwalt im Steuerrecht erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen Buchführung und Bilanzwesen, allgemeines Abgabenrecht (einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht), besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) sowie in Grundzügen das Recht der Verbrauchsteuern, der Außensteuern und des Steuerstrafrechts gemäß § 9 FAO werden vermittelt.
Dem Stundenplan kann entnommen werden, wie die angegebenen Wissensbereiche durch die Pflichtmodule für Steuerrecht und Wahlpflichtmodule abgedeckt werden.
Nach Feststellung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2010 entspricht der Masterstudiengang „Unternehmens- und Steuerrecht“ derzeit den theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels für Steuerrecht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung. Wenn und soweit die inhaltliche Übereinstimmung zwischen dem Studiengang und der fachtheoretischen Voraussetzung des Fachanwaltes für Steuerrecht auch für die Zukunft aufrechterhalten bleiben sollte, besteht nach Angaben der Kammer an der Vergleichbarkeit und gleichartigen Eignung dieses Ausbildungsganges kein berechtigter Zweifel. Diese Feststellung erstreckt sich auch auf die Prüfungsplanungen auf die Abschlussklausuren.
Die weiteren Bedingungen der Rechtsanwaltskammer für die Vergabe des Fachanwaltes, wie beispielsweise der Nachweis praktischer Kenntnisse der Fallbearbeitung, entnehmen Sie bitte der FAO.






